Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Versicherung (Unfall, Haftpflicht, Diebstahl, etc.)  ist Sache der Teilnehmer / Gäste. Bei minderjährigen Teilnehmern / Gästen ist die Versicherung Sache des gesetzlichen Vertreters.
    Insurance is the participants / guests own responsibility. Parents or legal guardians are responsible for participants / guests who have not reached majority.

  2. Mit Betreten des Geländes, bei Benutzung von Sportgeräten, auf dem Boot, bei Benutzung des Wakeboardliftes oder eines der sonstigen Ceccotorenas Angebote erkennt der Gast die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.  

  3. Die Ausführung der diversen Wassersportaktivitäten und die Benutzung der Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Aktivitäten im Outdoor- und Freestylesport-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Mit seiner Buchung erklärt der Kunde, dass er sich der mit dem Wassersport verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür nicht erforderlich.

  4. Jeder Kunde versichert, dass er gesund ist und über die notwendigen körperlichen Vorrausetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist. Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Ein explizites Nachfragen ist von Seiten des Betreibers hierfür nicht nötig.

  5. Das Mindestalter für die Benutzung der von der Ceccotorenas Stäfa GmbH angebotenen Aktivitäten wird vom Betreiber nicht festgeschrieben und liegt im Ermessen der Eltern. Eine Ausnahme beinhaltet das Angebot und das Fahren am Wakeboardlift. Dieses liegt bei 8 Jahren. Bei minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Oder der gesetzliche Vertreter muss während der Benützung zugegen sein. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entstehen in voller Höhe.

  6. Alle Sportgeräte dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit Schwimm- bzw. Wakeboard- und Wakesurfweste gefahren und benutzt werden.

  7. Bei Minderjährigen die sich auf dem Boot befinden, ist das Mitführen einer passenden Rettungsweste Pflicht.

  8. Haftung: Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen. Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände, beispielsweise Material des Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Es ist daher ratsam, selbst eine entsprechende Versicherung für mitgebrachte Gegenstände und/oder Unfälle abzuschliessen. Der Betreiber haftet nicht für wetterbedingte oder kurzfristige Absagen gebuchter Sessions bei Hagel, Sturm, Gewitter oder weiteren Witterungseinflüssen. Der Entscheid über Durchführung gebuchter Sessions obliegt immer dem Betreiber und auf dem Boot dem Bootsführer .

  9. Preise: Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sessions und gebuchte Leistungen müssen vor oder direkt nach Leistungserhalt in bar bezahlt werden. Wir behalten uns vor, bei gewissen Angeboten einen Teil der Kosten im Voraus in Rechnung zu stellen.

  10. Storno und Rücktritt von gebuchten Leistungen: Gebuchte Sessions können 24h vorher telefonisch abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen welche der Betreiber nicht in gleichem Umfang kurzfristig ersetzen kann (z.B. Füllen von reservierten Plätzen auf dem Boot nicht mehr möglich), kann der komplette Betrag eingefordert werden .

  11. Leihmaterial. Der Gast ist verpflichtet, das Leihmaterial in einem ordnungsgemässen Zustand zu halten und zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe der Leihausrüstungen werden entsprechende Verzugsgebühren fällig. Bei Beschädigungen oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Kunden zu bezahlen. Die Ausgabe von Verleihmaterial erfolgt nur gegen Hinterlegung eines gültigen Ausweises (Personal– oder Fahrausweis), gegen eine Depotgebühr oder gegen eine sonstige Gebühr nach Absprache.

  12. Das Mitführen von Hunden auf dem Boot ist nicht gestattet.

  13. Den Anweisungen des Betreibers, dessen Angestellten oder des Bootführers bei Benutzung eines Angebotes ist immer Folge zu leisten.

  14. Die Ceccotorenas Stäfa GmbH übernimmt keine Haftung gegen über Dritten welche ein Angebot nutzen, das von Ceccotorenas zur Verfügung gestellt wird aber nicht selbst von der Ceccotorenas Stäfa GmbH betrieben wird. Es gelten in diesem Falle die AGB der jeweiligen Betreiber.

  15. Für Inhalte und weitere Angebote von Dritten die in einem Zusammenhang mit der Ceccotorenas Stäfa GmbH erscheinen, übernehmen wir keine Haftung.

  16. Mit der Buchung eines Angebots oder einem Besuch bei der Ceccotorenas Stäfa GmbH erkläre ich mich mit den oben genannten Vorgaben einverstanden und halte mich daran.